Wer ist Anbieter, bitt’ schön? oder der untergeschobene Inhalt
Nicht ohne eine gute Portion Ironie und Satire hat Stephan Janosch der Site valess.de unter Rezepte ein Burger-Rezept per Url untergeschoben. Stephan Janosch machte damit auf eine Sicherheitslücke der Site aufmerksam. Der gesamte Inhalt kommt via Url und damit ist die Adresse grausam lang, glücklicher Weise gibt es Dienste, die diese Adresse für einen verkürzen und da ich zwar Berichten darf, aber nicht verlinken hier im Rahmen der Berichterstattung die Kurzfassung der inkriminierendenUrl: XXXXXXX.notlong.com. (Die Katze ist zwar aus dem Sack und im Netz über zahlreiche Quellen noch erreichbar, doch an dieser Stelle habe ich den Link zensiert, nachdem im Originalbeitrag der Link herausgenommen wurde)
Die Große Frage: Wer ist nun Anbieter des Inhaltes. Sicher der Inhalt ist nutzergeneriert, doch wie zahlreiche Urteile der Gerichte in Bezug auf Kommentare in Blogs und Foren gezeigt haben, ist der Anbieter der Site noch immer verantwortlich für seine Inhalte. Anbieter des Inhaltes bleibt damit das Unternehmen, das die Adresse für nutzergenerierten Inhalt unter valess.de ermöglicht und nicht nur der Autor.
Wenn der Parkrocker in seinem Beitrag Campina mahnt Blogger ab von einem gefakten Screenshot berichtet, dann ist diese Aussage schlicht falsch. Der Screenshot ist authentisch und der Inhalt wird auf der Site angeboten. Zum Leidwesen des Unternehmens war die Publikation nicht geplant, noch vor der Publikation autorisiert. Über die Autorisation lässt sich damit streiten. Nachdem das Unternehmen nach Kenntnis der Lücke nutzergenerierte Url noch immer zulässt, könnte man von einer Duldung ausgehen und jeden nutzergenerierten Inhalt — vom "Solvent Green Burger"-Rezept einmal abgesehen (Abmahnung lässt auf eine Ablehnung schließen) — als akzeptiert betrachten. Müsste das Unternehmen nicht nun alles fressen, was man ihnen auf der Seite vorsetzt?
Die nutzergenerierten Urls sind technisch machbar und öffentlich zugänglich. Das Unternehmen sah keine Notwendigkeit die Lücke zu schließen. Campina sollte vielleicht noch ein wenig üben in Bezug auf Kommunikation im Internet. Ein Anwalt ist nicht immer die beste und erste Wahl. Ich hoffe Campina überdenkt seine Haltung und nimmt die scharfen Kanonen zurück. Gemeinsam schmunzeln ist für alle die bessere Strategie, nicht wahr? Wer will schon gern bei engstirnigen Bedenkenträgern einkaufen?
layelu
Update: Blogger und Unternehmen haben sich via Anwalt auf einer menschlichen Ebene getroffen.


Eigentlich benötigt das Unternehmen keine Internetpräsenz und der Webdienstleister kann sich auch getrost ausixen. Als Visitenkarte um einmal schnell Ansprechpartner und dessen Telefonnummer nachzuschlagen, genügen zwei Seiten, eine Seite generelle Informationen "Unternehmen/Angebot", die andere "Kontakt/Team". Der Rest des Katastrophengebietes könnte ebenso gut wegfallen.





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