Aktuell ärgert sich meine Freundin in in ihrem Bellissimama Umstandsmodeblog, das ich ihr kürzlich auf dem eigenen Server einrichtete über einen Lieferanten.
Offenbar ist eine Abstellerlaubnis eine ganz blöde Idee, denn die Fahrer sehen den Vermerk und damit erübrigt sich für diese das klingeln und warten. Die Tour kann schneller abgearbeitet werden, als wenn man erst klingeln und Lieferformalitäten erledigen müsste. So lästige Dinge wie Quittieren oder gar die genau Inspektion der Verpackung und u.U. auch das aufpellen der ersten Schicht. Geschwindigkeit ist eine begehrte Ware, dieser Tage. Wir sind ungeduldig geworden.
Der Lieferant gewinnt noch in einer weiteren Hinsicht. Hey. Was immer in der Zeit passiert zwischen Abstellen und Empfang der Ware, ist nicht mehr in der Verantwortung des Lieferanten. Da diese Zeit grundsätzlich auszuschließen scheint, dass man den Verursacher einer Beschädigung noch ermitteln kann, verzichten Kunden dieses Lieferanten mit einer Abstellerlaubnis auch auf jegliche Haftung des Lieferanten für Transportschäden.
Sonja Völker, schreibt in ihrem Blog, dass sie mit Kunden anwesend war zum Zeitpunkt der Lieferung und wäre das Paket in diesem Zeitraum größeren Gewalteinwirkungen ausgesetzt gewesen, sie hätte es wohl gehört, denn Kunden heißt sie war in dem Zimmer direkt neben der Tür mit Blick auf die Straße.
Das macht es mehr als unwahrscheinlich, dass die Transportschäden nach dem Abstellen erfolgten.
Pech! GLS-Lieferungen offensichtlich nur theoretisch versichert ... erst jetzt merkt sie was sie sich mit der Abstellerlaubnis eingebrockt hat. Aber auch der Verzicht sollte ein Lieferunternehmen nicht davon entbinden für Schäden zu haften die Fahrlässig an der Ware verursacht wurden. Nun was ist Fahrlässig? Wie muss eine Ware verpackt werden. Hier versagt meine Expertise. Ich weiß es nicht. Meine Freundin ist der Ansicht, dass die Puppe ausreichend verpackt war, darauf deutet auch der Hinweis in ihrem zweiten Beitrag "GLS weigert sich, für Transportschaden zu haften" zum Thema, in dem sie darauf verweist, dass diese Verpackung für einen Transport um die halbe Welt wohl ausreichte, aber nicht für den Transport durch ein viertel Deutschland.
Ich kann ihren Zorn nachvollziehen. Es ist bedauerlich, dass die GLS hier nicht einlenkt. Rein formal ist die GLS vermutlich im Recht. Dass Pakete vom Hochband in den Zentralen abstürzen ist normal. Für diese Ausfallquote ist die Versicherung zuständig und in der Gesamtkalkulation enthalten. Das Motiv bei der Abstellerlaubnis nicht im Besonderen auf die Veränderte Lieferhaftung hinzuweisen, nachvollziehbar. Das implizite "Selbst Schuld!" in richtung Bellissimama gerade unter dem Aspekt Unternehmertum, Unternehmerrisiko und der vermalledeiten SELBSTSTÄNDIGKEIT wohl nicht ganz unverdient. Lesen, prüfen, abwägen und auch mit den Konsequenzen der eigenen Entscheidungen leben.
Und Doch! Es ist gut, dass die Geschichte im Netz steht. Denn die Konsequenz in aller Deutlichkeit mit wenig Recherche im Netz zu finden, mag anderen helfen und GLS mag die Konditionen und die Erläuterungen zur Abstellerlaubnis noch einmal überdenken. Denn den nicht unerheblichen Vorteil der Abstellerlaubnis in dieser Weise gegen den Kunden zu benutzen, erscheint mir nicht Weise. GLS ist nun einmal nicht der einzige Anbieter am Markt und andere Anbieter nutzen hier ihrerseits das Thema Kulanz um Kunden von ihrer Leistung zu überzeugen.
Ich kann nicht sagen, welche Entscheidung die bessere ist? Das können nur die Bilanzen von GLS im Vergleich zu den anderen Lieferunternehmen zeigen und nicht einmal dann, denn die Interferenzen in der Bilanz durch andere Marketingmassnahmen machen einen direkten Vergleich dieses Aspektes schwer bis unmöglich.