Archive for October, 2009

Eine Frage der Gewinnmaximierung

Frage der Strategie: Du fährst an einer Haltestelle vorbei an der Du drei Personen wahrnimmst:

  • Der oder die TraumPartner/in
  • Einen alten, sehr guten Freund, der verschollen war
  • Eine alte Frau, die ohne schnelle ärztliche Versorgung nicht den Morgen erleben wird

Was tun?

Ich will die Antwort, die Christine Wernz auf diese Frage gibt und nach überraschend kurzer Zeit fand an dieser Stelle vorenthalten und unter http://twitter.com/silkester geben.

Clevere Lösung: Link zur Antwort

Die ultimatve, globale Marke

Auf der Suche nach der ultimativen, globalen Marke streben Unternehmen nach dem kleinen Alltagszeichen, das uns auf Schritt und Tritt an sie erinnern soll. Ob es ein einzelner Buchstabe, eine Farbe, drei Streifen, eine chemische Verbindung, ein Wort der Alltagssprache, eine Sichel, ein angefressener Apfel oder eine Pfote ist.

Vieles ist heute in der Hand von sogenannten global Playern, die sich das Privileg einen Gemeinplatz auf dem Schlachtfeld der Marken ihr eigen nennen zu dürfen, Millionen kosten lassen. Und so mancher Unternehmer stellt fest, dass er sein eigenes Logo, das er teilweise deutlich länger hält als der Markenritter, der ihn mit der Abmahnung zum Duell vor Gericht zitiert, so er den nicht den Handschuh wirft und die Abmahnung klaglos hinnimmt ... so mancher Unternehmer stellt fest, dass er sein Logo nicht mehr auf Werbeartikel drucken darf, wie z.B. die TAZ mit ihrer Tazze.

Die TAZ hat um das Recht bis vor das Oberlandesgericht gekämpft und verloren.(No logo! )

Nicht, dass die TAZ den Outdoor-Markt abräumen wollte. Es ging um ein paar Werbeartikel, mit dem der gemeine Mensch ein wenig TAZ-Werbung unter die Leute bringen sollte. Das hat nichts mit Markenpiraterie zu tun. Hier beschneidet das Markenrecht in „wettbwerbswidriger“ Weise, den Unternehmern das Recht für ihr Produkt auf Werbeträgern ihrer Wahl Werbung zu machen.

Aber nicht nur Unternehmer werden in ihren Rechten in ungebührlicher und übereiffriger Weise an wirtschaftlichem Handeln behindert. Kleinkünsler sehen sich neuen Widerständen gegenüber. Überall lauert das Markenrecht dem ahnungslosen Hobbykünstler, der sein Werk via Internet auf den Markt werfen will, rücksichtslos auf und statt ein paar wenige Groschen zu verdienen, wirft er Abmahnanwählten die Brötchen auf Monate in deren Rachen. Da heißt es Mahlzeit für die Anwälte und den Gürtel enger schnallen für die Kunst- und Meinungsfreiheits-liebenden Kleinkünstler.

Das hat nichts mit Markenpiraterie zu tun und es ist überfällig, dass das Rechtssystem dem Rechnung trägt. Es geht nicht an, dass das Markenrecht so weit in unser gutes Recht eingreift und das Recht des dickeren Geldbeutels und absurde Monopole schlimmer, als je die Zollschranken es schafften, die Wirtschaft behindert.

Wann wird das Problem endlich in den Köpfen ankommen und das Markenrecht so novelliert, dass wir wieder Leben und Leben lassen in einer bunten Vielfalt der Produkte von großen und kleinen Anbietern haben.

Bis auf weiteres heißt das Spiel: La Marque - c'est moi! und wir zahlen unsere Tribute den Vasallen der Markensonnenkönige, wenn wir unversehens in ihren Markenpfründen wildern.

(Le Marke korrigiert.)

Markenrecht erstickt Kunstfreiheit

Es ist in Mainstream-Blogs (Netzpolitik.org und Werbeblogger.de) angekommen, dass klein Lieschen im Internet nicht ungestraft Selbstgebasteltes zum Verkauf anbieten kann. Was einst kein Problem war, weil Markeninhaber keine Kontrollmöglichkeiten hatten, wird in Internetzeiten zum Problem. Nun wird es offensichtlich, wie unzureichend das Markenrecht gestaltet wurde und nun die Kunstfreiheit des Individuums erfolgreich außer Kraft setzt.

Wer sein kleines Kunstwerk, ob als Motiv auf dem T-Shirt und anderen Artikeln oder als fleißig geklöppeltes, gesticktes, gestricktes und genähtes Werk im Internet verkaufen will, der tut wohl daran, erst einmal gründlich Markenamtsdatenbanken nach möglichen Markenrechtskonflikten zu durchforsten. Ob es nun Motiv oder Text betrifft, beides kann zu Post vom Anwalt führen und der Rechtsstreit wird zunächst einmal teuer, ob man im Recht ist oder nicht.

Die Unternehmen, die verpflichtet sind ihre Marke zu verteidigen oder diese zu verlieren, sind die Buhmänner. Sicher so manches Unternehmen muss noch dazulernen, wenn es um die Kostennote geht. Grundsätzlich aber muss das Markenrecht novelierte werden, um inbesondere im Textilbereich den kleinen Künstlern wieder ihr gutes Recht auf den indivuellen Ausdruck zu gewährleisten ohne den Abmahnteufel fürchten zu müssen.