Schwarzer Abmahnpeter zum Geburtstag des Grundgesetzes
Das deutsche Grundgesetz wird heute 60 Jahre. Damit feiert auch der Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit seinen 60sten. Ein Hoch der Meinungsfreiheit.
An diesem ehrenwerten Tag, beschließt die TrautmannKemper-Agentur der Persiflage "Du bist Terrorist" die die gelbe Karte zu zeigen und droht mit der roten Karte namens Abmahnung.
Eine kleine Abmahnung wäre mE gerechtfertigt, denn Persiflage bedeutet nicht, dass man das Urheberrecht brechen darf und Grafiken klauen. Doch statt zu fordern, die geklaute Hintergrundgrafik zu entfernen, drohen sie gleich damit, das gesamte Projekt unter der Adresse http://dubistterrorist.de via Abmahnung zu unterbinden. Laut Netzpolitik heißt es:
Lehmann wird aufgefordert, jegliche Bezüge zur “du bist deutschland” - Kampagne zu entfernen und die Adresse dubistterrorist.de nicht mehr zu verwenden. Er hat drei Tage Zeit, alles wie gewünscht zu entfernen.
Persiflage und Satire arbeitet mit Stilelementen des persiflierten und ist über das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, oder sollte es zumindest sein. Dieses Grundrecht zu verteidigen kann erfahrungsgemäß sehr teuer werden und frei in der Meinung sind nur die, die es sich leisten können.
Wie schon damals bin ich auch heute angewidert von den Machern der Deutschland-Kampagne.
Update Kemper Trautmann hat zu recht die Hintergrundgrafik beanstandet und nach einem klärenden Gespräch wurde von der Seite "Du bist Terrorist" die Hintergrundgrafik entfernt. Hierbei war weniger das Urheberrecht Anlass als das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Kinder. (Quelle: drohende Klage)






Konterpropaganda 

