Denk ich an Bildrechte bin ich um den Schlaf gebracht ... das heißt, stimmt nicht so ganz. Ich denke in vielen Fällen lieber nicht so genau darüber nach. In femity läuft aktuell eine Diskussion über Bildrechte und ich gewinne den Eindruck, dass man gerne auf "Nummer sicher" gehen möchte. Doch je mehr ich mich mit Bildrecht auseinandersetze, desto mehr Motive entdecke ich, die einen kalt von hinten erwischen können.
Aktuelles Beispiel, bei dem alles zu passen scheint:

Dieses Bild ist ein Foto einer fest installierten Skulptur des Künstlers Di Modica in New York. Für Skulpturen in Amerika gilt das selbe wie für Skulpturen in Deutschland. Solange man sich auf öffentlichem Grund befindet ist die Skulptur gemeinfrei. Das Foto selbst genießt in Deutschland Bildrechte oder bei Werkcharakter Urheberrechte, die beim Fotografen liegen, in Amerika liegen die "Urheberrechte" (zusammengefasst unter Copyrights, was nicht ganz daselbe ist aber so circa) ebenfalls beim Fotografen. In diesem Fall liegt das Copyright bei David Prior, der das Bild des berühmten new Yorker Bullen in Flickr.com unter der Creative Commons by 2.0 gestellt hat. Laut deutschem und amerikanischen Recht habe ich nun als keine Probleme mehr dieses Bild für mein Unternehmen zu verwerten, wäre da nicht noch ein kleines Problem, wobei ich überzeugt bin, dass Di Modica nicht den kleinen Dienstleister an der Ecke meint, der das Bild auf seiner Webpage oder in einem Prospekt verwendet. Er stößt an den großen Fotografen, Agenturen, Poster- und Kalender-Verlage und Kaufhausketten, die gut an dem Werk des Künstlers verdienen, wenn Di Modica diese verklagt, ihn an den Erträgen zu beteiligen. Nach gefühltem Recht bin ich hier sogar auf der Seite des Skulpteurs, obwohl das Recht auf der Seite des verwertenden Fotografen, der Agentur, des Verlages und der Kaufhauskette ist.
Schaut man sich um, dann gibt es noch mehr so Foto-Stolperfallen. In New York gibt es Gehsteige im Privatbesitz. Wer "Nicht New Yorker" oder auch New Yorker kann einem Foto ansehen, ob es vom privaten Gehsteig das Eigentum des Gehsteigbesitzers darstellt und der Fotograf es versäumt hat, die Erlaubnis vom Gehsteigbesitzer einzuholen. Die Situation für Fotografen und Nutzer kann hier sehr grotesk werden, wenn z.B. der Sicherheitsdienst von Prada auf einen zustürmt und mit der Polizei droht und wenn an anderen Orten die Polizei gleich mit zwei Squads tatsächlich auftaucht und einen Fotografen in Handschellen abführt. Da verwundert es nicht, wenn so mancher das Gefühl bekommt, dass der Fotograf nur noch einen Steinwurf vom Verbrecher entfernt ist und alle, die ein Lichtbild verwenden gleich mit.
Vielleicht sollte man hier Ungerechtes ungerecht lassen und Di Modica die lange Nase geben und auch das Persönlichkeitsrecht ein wenig zurechtstutzen, damit wir wieder etwas entspannter im Umgang der Kamera werden können, denn sollte Di Modica sich dazu entschließen mich zu verklagen (ich rechne nicht damit!) dann würde ich jetzt schön blöd aus der Wäsche schauen.
Das Bildrecht wird zu des Anwalts Liebling ...
mehr zu Bildrecht gibt's bei Rechtsanwalt Arne Trautman auf dem Law-Blog.de 1, 2, 3, ... Urheberrecht/Fotorecht der mehr Ahnung und viel mehr Erfahrung hat, als ich Freelancer, der (urghs natürliches und grammatikalisches Artikelgemurkse) die angesichts der aktuellen Entwicklung täglich den Kopf schüttelt.