Im Markenregister? Zur Linde? mit Gastgewerbe?
Registernummer/Aktenzeichen: 30421135.4
Markentext: Zur Linde
Markenform: Wort-/Bildmarke
Inhaber: Gaststätten- & Hotellerieverband "Zur Linde" e.V., 99084 Erfurt
Leitklasse: 43
Klassen: 33; 35; 43
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere); Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen
Quelle: Datenbank des DPMA
Welcher minderbemittelnde Patentamtsmitarbeiter und Schnarchapfel kann so neben der Kappe sein ... ?
Wir halten fest ... bzw. Zitieren aus einer Seite, die sich mit geschäftlicher Nutzung und Markenbezeichungen befasst und wie ich es auch in bezug auf Namensrecht und Markenrecht gelernt habe:
[...] Festzuhalten ist dabei, dass Unternehmenskennzeichen / geschäftliche Bezeichnungen gem. § 5 MarkenG nur durch tatsächliche Handlungen entstehen. Sie unterscheiden sich damit insbesondere vom Registerrecht der eingetragenen Marken gem. § 4 Abs. 1 MarkenG. Obwohl sie Verwandtschaft mit den durch Benutzung erworbenen Marken gem. § 4 Abs. 2 MarkenG aufweisen, besteht ein gravierender Unterschied: Markenschutz kraft Benutzung kann nur durch Verkehrsgeltung erworben werden. Der Schutz des Unternehmenskennzeichens bzw. des Namens gem. § 12 BGB entsteht bei originärer Kennzeichnungskraft mit Benutzungsaufnahme [...]
Quelle: Markenservice.net — Markenrecht und Namensrecht – jüngere Marke gegen ältere Domain
Auch ohne in ein Branchenverzeichnis zu sehen oder eine Recherche zu bemühen, weiß man dass der Name "Zur Linde" seit Jahrhunderten im geschäftlichen Verkehr ist und es hunderte ja tausende von Unternehmern gibt, die an dieser Unternehmensbezeichnung alte ... saumäßig alte Namensrechte besitzen. Muss in einem solchen Fall wirklich erst die Streichung beantragt werden? Müssen sich Inhaber dieser Namensrechte erst anwaltlich wehren? Sind Gerichte nicht genug be- und überlastet. Solcher Unfug vom Patentamt müsste wirklich negative Folgen für das Patentamt haben.
Die Kosten des Verfahrens sollte das Patentamt tragen. Offensichtlicher geht es mit dem Missbrauch des Markenrechts nun kaum noch. Nicht alles taugt für einen Markennamen. Und "Zur Linde" im Gastgewerbe gehört mit Sicherheit dazu. Die Eintragsfähigkeit in Bezug auf "Zur Linde" liegt in anderen Branchen und und dem Gastgewerbe fremden Geschäftsfeldern anders und wer unbedingt einen Kneipennamen mit einer Werbeagentur oder IT-Beratung oder weiß der Geier assoziiert wissen will, soll sich typische Kneipennamen, die seit Jahrhunderten im Gebrauch sind meinetwegen schützen lassen. Doch eine Marke in anderen Geschäftsfeldern muss die Hotels, Gastätten und Getränkehandel mit dieser Bezeichnung nun wirklich nicht tangieren.
Der Markeninhaber hat es gehabt. Soweit es mich betrifft, gehören Unternehmen, die derart Schindluder mit dem Markenrecht treiben, trockengelegt. Keine Geschäfte mit Unternehmern und Kaufleuten ohne Ehre und Anstand. Zu wissen wann man Abstand nimmt von einer Markenregistrierung zählt mit hinein in den Komplex "Ehre und Anstand".
via Basicthinking — Abmahnitis continues
-Stichworte: Anspruch, Gastgewerbe, geschaeftlicher-Gebrauch, grobe-Fahrlaessigkeit, Haftung, Kaufmannsehre, Markenrecht, Namensrecht, Offensichtlichkeit, Patentamt, Schutzwuerdigkeit, Zur-Linde
-Stichworte: Anspruch, Gastgewerbe, geschaeftlicher-Gebrauch, grobe-Fahrlaessigkeit, Haftung, Kaufmannsehre, Markenrecht, Namensrecht, Offensichtlichkeit, Patentamt, Schutzwuerdigkeit, Zur-Linde




Konterpropaganda 


November 8th, 2006 13:58
[...] Doch der Gedanke einer Strafgebühr für grobe Fahrlässigkeit im Markenamt hat was. Trackback-URL Gelesen: 1 heute:1 [...]
November 8th, 2006 21:10
Hm … ist der Markentext “Deutschland” eigentlich schon registriert? Oder, wie wäre es mit “Steinhöfel”? Da gibt es doch sicherlich noch Potential, man müsste nur ein bißchen suchen – und das Patentamt wäre sicherlich gerne behilflich… *kopfschütteln*
November 8th, 2006 21:16
Kurze Frage: Wo steht denn der Server? Oder sind die Zeiten absichtlich UTC-1? Ich habe jetzt 19:15 CET
November 8th, 2006 21:17
ups,natürlich UTC+3
November 8th, 2006 22:06
Bei Strato irgendwo … und auf die Uhrzeit habe ich nun nicht geachtet … oder auch auf die Winterzeitumstellung reagiert.
soll ich die Zeit abgleichen?
November 8th, 2006 20:08
Wenige Sekunden später
– Kommentar 8 –
November 9th, 2006 00:33
[...] Silkester erzählt » Blog Archive » Im Markenregister? Zur Linde? mit Gastgewerbe? (tags: abmahnung markenrecht) [...]
November 9th, 2006 15:39
Mich störts nicht, wollts nur mal gesagt haben. Nicht dass es irgendwann heißt, ich hätte nichts gesagt…
December 15th, 2006 22:29
[...] Im Markenregister? Zur Linde? mit Gastgewerbe? [...]