Vorsicht Flickr-Falle

Doch es kommt noch schlimmer.

Jeder kann seine vormals unter Creative Commons publizierten Bilder über ein einfaches Select-Feld in Bilder unter das geschlossene und strenge Urheberrecht stellen, das eine besondere Genehmigung braucht, dass man dieses Bild auch publizieren darf.
Ich gehe davon aus, dass die meisten, die wie ich auf diese Rechte achten, in Beweisnot gerieten, wenn Bildrechte nachträglich geändert würden und als Nichtanwältin kann ich auch nicht sagen, wie sich das mit den Bildern verhält kann ich es Beweisen. Wenn die Creative Commons zurückgezogen wird, bleibt das Recht auf meiner Seite oder muss ich zeitnah dann ein explizites Nutzungsrecht besorgen?
Ich wüsste nicht, wie das bei den vielen Bildern je im Auge behalten könnte. Nun habe ich mich berufsbedingt viel mit Bildrechten beschäftigt und kenne die meisten Bestimmungen, denke ich recht gut — von Persönlichkeitsrecht zu Bildrecht zu Lichtbild zu Figur des Öffentlichen Rechts zu feste Installation etc.
Erst kürzlich bei einer Veranstaltung kam das Thema wieder auf und der Gastgeber machte auf sein Persönlichkeitsrecht aufmerksam, wo ich ihm widersprach, dass es eine öffentliche Veranstaltung sei und bei Gruppenbilder, hätte er vermutlich mit seinem Veto wenig Aussicht auf Erfolg. Unerwähnt lies ich, dass vermutlich die IHK mir das Fotografieren innerhalb des Gebäudes verwehren könnte und er als Vertreter der IHK berechtigt sein könnte, zu bestimmen ob oder ob nicht fotografiert werden dürfe ... andereseits, müsste das wieder im Anstellungsvertrag nachgeschlagen werden bzw. mit der Geschäftleitung abgeklärt werden. Eventuell ist er in diesen Belangen nicht vertretungsberechtigt und sein oberster Boss bzw. dessen Vertreter in diesen Belangen könnte es mir genehmigen ... Bildrecht ist ein Fall mit Klumpfuß, irgendwas hängt immer nach.
Flickr aber ist hier besonders pikant. Viele die ihre Bilder mit CC-Rechte ausstatten, stellen nicht sicher, dass sie dafür auch die notwendigen Rechte haben, wie z.B. das Recht das Bild innerhalb eines Gebäudes, Privatgeländes, wie Bahnhof oder Zoo zu machen, oder von abgebildeten Freunden und Bekannten entsprechende Genehmigungen einholen.
Das Internet bietet hier ungeahnt viele Möglichkeiten, ins offene Messer zu laufen. Sich Geld für den Anwalt auf die Hohe Kante zu legen, wird scheinbar unvermeidlich.
-Stichworte: Abmahnung, Bildrechte, Flickr
-Stichworte: Abmahnung, Bildrechte, Flickr




Konterpropaganda 


October 23rd, 2006 02:10
nur eine kurze frage, weil du dich damit auszukennen scheinst…. ein bahnhof, kann ich den nicht als öffentliches gebäude betrachten?
October 23rd, 2006 04:47
Ich bin keine Anwältin. Was Du hier liest ist eine durch etliche Lektüre gestützte “laienhafte” Meinung.
Der Bahnhof ist Privatgelände der deutschen Bahn. Nur weil dort viele Menschen sind und alle Türen offen stehen, wird es nicht öffentlicher Raum. Somit hat die Bahn hier Hausrecht, von dem sie Gebrauch machen kann.
Z.B.: http://www.mvg-mobil.de/foto_&_film.htm
oder hier: http://www.lok-report.de/news/news_foto.html
Beide Links hier entnommen:
MedPort Diskussion: Bildrechte/Archiv3
Ein Link, der sich recht bequem ergoogeln lässt.
Unter http://www.fotorecht.de/ gibt es fundierte udn aktuelle Informationen zu Bildrechten.
Auch ein guter Einstieg in das Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte
December 15th, 2006 22:32
[...] Vorsicht Flickr-Falle [...]
January 30th, 2007 12:21
Die Flickr Falle ist recht offensichtlich und ich empfehle bei öffentlicher Verwendung eines Fotos immer den Autor zu informieren und explizit um kurze Rückmeldung wg. der Erlaubnis zu bitten. Dieses Vorgehen ist wiederum bei Flickr wg. des internen Mailsystems extrem einfach.
Dies ist nett, fair und in den allermeisten (bei mir 100%) Fällen erfolgreich.
Ein Backlink zur Fotoseite oder zur Homepage des Autors sollte selbstverständlich sein.
Eine interessante Frage in Zusammenhang mit dem Hausrecht ist übrigens, ob dieses aktiv ausgeübt werden muss (Hallo Sie! Hier ist fotografieren, äh, erlaubnispflichtig.) oder ob der Fotograf immer automatisch vorher eine Erlaubnis einholen muss. Meines Wissens sind die amerikanischen property rights nach dem passiven Modell geregelt und der Fotograf muss sich die Rechte besorgen.
(Gestolpert über http://www.google.at/search?q=60er+flickr&start=0
January 30th, 2007 12:39
In Flickr sind überproportional viele Amateure, die von Bildrechten keine Ahnung haben. Das heißt, die Genehmigung die man erhält wird in vielen Fällen null und nichtig sein, weil man keine Rechte weiterreichen kann, die man im Vorfeld nicht hatte.
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Im Augenblick ist es einfach so, dass im Internet publizieren dem Zocken gleichkommt.
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Nicht abgemahnt zu werden, heißt beim Poker in der Gewinnzone zu sein.
January 30th, 2007 15:24
Immerhin hat man dann schon mal die Erlaubnis des Fotografen sein/ihr Foto verwenden zu dürfen. Ansonsten halte ich die Feststellung ‘haben alle keine Ahnung’ nur für tendenziell richtig.
Die restlichen Bildrechte wie property rights und model-release bleiben natürlich unberücksichtigt … außer man schickt einen mehrseitigen (und evtl. mehrsprachigen) Lizenz- und Nutzungsvertrag. Das wird natürlich bei den von Dir angesprochenen Fotoamateuren nicht gerade auf Gegenliebe stoßen.
Oh, und ich veröffentliche am liebsten meine eigenen Fotos. Das bringt ja auch etwas Spaß
January 30th, 2007 15:42
Es klingt ein wenig harsch ‘keine Ahnung’ und zugegeben ist es auch eine Übertreibung, doch trotz meinem beruflichen Interesse entdecke selbst ich immer wieder noch Tücken und Lücken im Umgang mit Bildrechten. “haben alle keine Ahnung” dürfte statistisch gesehen nicht gar so weit von der Wahrheit entfernt sein.
::ABER::
“Alle keine Ahnung” ist wie:
Quelle: Indiskretion Ehrensache: Eifersucht im Hause FAZ
…
. und letztlich eine schwache Leistung von mir.