Markenrechtsstreitigkeiten

Die Marke tempus® — wer ist betroffen?

Wer sich bezüglich der eigenen Unternehmensbezeichnung sorgen macht, kann unter Marken: Bedeutung und Eintragungsvoraussetzungen sich grundsätzlich informieren. Wer überprüfen möchte, sollte er einen Wettbewerber mit Marken und zugehörigen Klassen entdecken, inwieweit seine Leistungen betroffen sind, kann unter Waren und Dienstleistungen suchen, was unter diese oder jene Klasse fällt. Und dass Kanzleien sehr kreativ werden und bei der Gelegenheit umfassend informieren, kann ich nun Anhand des Schreibens der Rechtsvertretung erkennen ...

Folgende Marken hält die drilbox Georg Knoblauch GmbH:
DE 395 11 682 "tempus" in den Klassen 09, 16, 18:

Computerhard- und -software, Druckerzeugnisse, Lehr- und Unterrichtsmittel, soweit in Klasse 16 enthalten, Bücher Magazine, gedruckte Veröffentlichungen; Schreibgeräte, die im Zusammenhang mit Agendas und Kalendern und Nachlieferungen hierzu vertrieben werden; Lineale, Anspitzer, Poster, Aufkleber, Lesezeichen, Kalender, Tagebücher, Brieftaschen, Aktentaschen, Hüllen für Bücher und Hefte.

Ferner DE 2006196 "tempus" für Waren und Dienstleistungen in Klasse 16 und 41: Druckerzeugnisse, Lehr- und Unterrichtsmittel, soweit in Klasse 16 enthalten, Weiterbildung und Schulung für Management.
Und ergänzend werde ich informiert über folgende Marke DE 300 24 425 "TEMP-Methode" eingetragen in Klasse 35 und 41:

Organisationsberatung und Durchführung von Seminaren, insbesondere von Methodiken der Unternehmensführung.

Kollisionen durch Ähnlichkeiten in Waren und Dienstleistungen sieht die Kanzlei gegeben bei: Wissensmanagement, Tagungen und Trainieren in Bezug auf die Markeneintragung DE 2006196 "tempus". Da ich das, was ich im Rahmen des Marktauftrittes individuell für Unternehmer empfehle und entwerfe auch bezüglich des Drucks organisieren helfe, sieht die Kanzlei auch die Marke in Bezug auf den Markeneintrag DE 395 11 682 bedroht. Schließlich sind hier "Druckerzeugnisse" betroffen.

Tagen = Dienstleistung rund um Messen?
Trainieren = Mein Angebot als freie Trainerin tätig zu werden?
Wissensmanagement = ???

Falsch ist, dass ich nur mit tempus creativ auftrete. Ich habe zwar hier in dieser Publikation bis zu diesem Schreiben darauf verzichtet. Jedoch sah ich im a2o.blogg.de primär eine Publikation, die keine Waren und Dienstleistungen direkt vertreibt und somit nicht in der Pflicht steht, den gestrengen Auflagen bezüglich der Unternehmensbezeichnung folgen zu müssen. Dort wo direkt Waren angeboten werden und meine Unternehmensbezeichnung im Zusammenhang mit geschäftlichen Miteinander relevant ist, habe ich zu keinem Zeitpunkt Zweifel aufkommen lassen, welche Unternehmensform vorliegt. Ich trete dort grundsätzlich mit tempus creativ silke schümann auf.

Soweit die Vorwürfe und die Interpretationen, was nun die Marke betrifft und was nicht. Nach den Einlassungen der Kanzlei könnte auch das fiktive Unternehmen "tempus", das aus der Vielfalt landwirtschaftlicher Produkte auf Ostereier sich festlegte, diese nur vertreiben, wenn jene Eier bemalt oder getaucht sind. Bedruckte Ostereier berühren die Marke "tempus" als Druckerzeugnisse und bergen die Gefahr mit deren Druckerzeugnissen verwechselt zu werden.

Technorati-Stichworte: , , , , , , ,

Silkester.de-Stichworte: , , , , , , ,

Abgelegt unter: A2O-Original, Kaffeetscherl, Plagen

2 Responses to “Markenrechtsstreitigkeiten

  • 1
    Silkester erzählt » Selbst Schuld!
    January 8th, 2006 14:31

    [...] Markenrechtsstreitigkeiten [...]

  • 2
    Silkester erzählt » Blog Archive » Deutscher Olymp-Shyster bedroht Redefreiheit
    December 17th, 2006 10:32

    [...] Markenrechtsstreitigkeiten [...]

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